Der Umgang mit Betäubungsmitteln aus rechtlicher Sicht
Schon der Gedanke daran, dass Mitarbeiter Betäubungsmittel unsachgemäß verwahren oder verabreichen bzw. Betäubungsmittel abhandenkommen, versetzt jede Leitungskraft in Alarmbereitschaft. Denn in solchen Fällen ist der Ärger mit Ärzten, Aufsichtsbehörden und dem MD vorprogrammiert. Daher sollten alle Pflegefachkräfte den Umgang mit BTM auch aus rechtlicher Sicht haarklein beherrschen, um die Pflegebedürftigen zu schützen und haftungsrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
Kurs-Nr. | 24.10.08 |
Gebühr | 90,00 |
Beginn | 16.10.2024 |
Unterrichtsbeginn | 14:00 Uhr |
Seminardauer | 3 |
Ort | Digitale Fortbildung |
Mindestteilnehmer | 10 |
Seminar Zielgruppe | Pflegefachkräfte |
Seminarinhalt
- Regelungsinhalt BtMG und BtMVV
- Grundsätze bei der Verschreibung (Entlassmanagement, Pflegeheimen, Hospizen, SAPV)
- Notfallvorrat
- Pflichten bei der Aufbewahrung und Entnahme von BtM
- Vernichtung von BtM und Dokumentation
- Strafbarkeit im Umgang mit BtM
Weitere Informationen
Dozentin:
Cornelia Hanke-Kühme, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeits-, Pflege- und Medizinrecht, Dozentin für Fachberufe im Gesundheitswesen
Registrierungs Informationen:
Der Kurs ist bei der Registrierungsstelle beruflich Pflegender mit 4 Punkten anerkannt.