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Förderung – Sie bilden sich beruflich weiter und werden belohnt mit einem finanziellen Zuschuss!

Hier erhalten Sie spezielle Informationen über Förderungsmöglichkeiten für Ihr Bundesland:

Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen

Nutzen Sie auch den Bildungsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz. 

Alle Weiterbildungsmodule, die mindestens drei aufeinander folgende Schulungstage enthalten, sind nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zum Bildungsurlaub erhalten Sie hier:

für Niedersachsen
für Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Informationen über Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0  

Wir beraten Sie gerne! 

Sprechen Sie uns zu Beginn Ihrer Weiterbildung an:

Gabriele Nauber
Dipl. Kff. (FH) 
Telefon 0541 40475-623 
Telefax 0541 40475-19
kolleg@remove-this.diakonie-os.de​​​​​​​

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