GVP – Gesundheitliche Versorgungsplanung
Im Rahmen unseres Angebotes GVP – Gesundheitliche Versorgungsplanung möchten wir Ihnen sowie Ihren Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen daher eine fachliche Begleitung und Beratung bei der Vorausplanung für die letzte Lebensphase anbieten.
Das Team
Unser Team besteht aus zwei zertifizierten Gesprächsbegleiter*innen. Beide haben langjährige Erfahrungen im Bereich der Pflege und haben eine Ausbildung nach § 132g SGB V absolviert.
Anke de Santis
- Gesprächsbegleiterin nach §132g SGB V
- Examinierte Altenpflegerin
- Wohnbereichsleitung
- Palliative Care Fachkraft
Tel. 0157 76290632
anke.de-santis@diakonie-os.de
Marco Detering
- Gesprächsbegleiter nach § 132g SGB V
- Examinierter Altenpfleger
- Gerontopsychiatrische Fachkraft
Tel. 0157 77916957
marco.detering@diakonie-os.de
Gesetzliche Grundlage
Einrichtungen der stationären Altenhilfe können ihren Bewohner*innen eine gesundheitliche Vorausplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Voraussetzung dafür ist eine Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern und geschultes Personal. Diese Leistungen sind im Hospiz- und Palliativgesetz unter dem § 132g SGB V gesetzlich verankert. Die Diakonie Osnabrück bietet diese Leistungen in allen Einrichtungen der Diakonie in Stadt und Landkreis an.
Unser Angebot
Mit der Einführung des § 132g Abs.3 SGB V können wir den Bewohner*innen in unseren Einrichtungen, die gesetzlich krankenversichert sind, kostenlos eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.
Sollten sie privat versichert sein, sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Die Beratungsthemen für die letzte Lebensphase werden individuell gestaltet. Ihre Fragen und Wünsche stehen für uns im Vordergrund und Sie entscheiden über mögliche Gesprächsthemen.
Weitere Informationen können Sie gerne dem Flyer entnehmen.
Häufig gestellte Fragen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP)
Muss ich das Angebot in Anspruch nehmen?
Nein. Die Gesundheitliche Versorgungsplanung ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang Sie das Angebot nutzen möchten. Auch während der Beratung bestimmen Sie jederzeit, über welche Themen Sie sprechen möchten. Sie können ein Gespräch unterbrechen oder beenden.
Muss ich für die Beratung bezahlen?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und in einer Einrichtung leben, in der Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V angeboten wird, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ich bin privat versichert. Kann ich das Angebot trotzdem nutzen?
Ja. Auch als privat versicherte Bewohner*in der stationären Altenhilfe können Sie unser Angebot grundsätzlich nutzen. Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie über unser Angebot und mögliche Kosten.
Ich habe bereits eine Patientenverfügung. Ist eine Beratung trotzdem sinnvoll?
Ja. Eine bestehende Patientenverfügung ist eine gute Grundlage für das Gespräch.
Gemeinsam können wir schauen, ob die darin festgehaltenen Wünsche noch zu Ihrer heutigen Lebenssituation und Ihren Vorstellungen passen und ob sie ausreichend konkret beschrieben sind.
Viele Menschen haben ihre Patientenverfügung bereits vor längerer Zeit erstellt. Mit zunehmendem Alter, einer Erkrankung oder einer veränderten Lebenssituation können sich Einstellungen und Wünsche verändern. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine bestehende Patientenverfügung noch einmal in Ruhe anzuschauen und bei Bedarf anzupassen oder zu ergänzen.
Muss ich im Rahmen der Beratung eine Patientenverfügung erstellen?
Nein. Die Beratung ist ergebnisoffen.
Sie können eine Patientenverfügung erstellen, eine bereits vorhandene Verfügung überprüfen oder zunächst nur über Ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen. Sie entscheiden selbst, was Sie festhalten möchten und was nicht.
Kann das Gespräch belastend sein?
Die Themen Krankheit, Sterben und medizinische Behandlung können persönliche Erinnerungen und Gefühle auslösen. Deshalb bestimmen Sie selbst das Tempo und den Umfang der Gespräche.
Sie können jederzeit eine Pause machen, ein Thema auslassen oder ein Gespräch beenden. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung wünschen, können wir Ihnen beispielsweise einen Kontakt zur Seelsorge vermitteln.
Können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen beim Gespräch dabei sein?
Ja. Wenn Sie möchten, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zu den Gesprächen hinzuziehen. Das können beispielsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner, Ihre Kinder, andere Angehörige, Freundinnen und Freunde oder eine bevollmächtigte Person sein.
Sie entscheiden, wer Sie begleiten soll.
Muss meine Hausärztin oder mein Hausarzt beim Gespräch dabei sein?
Nein. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt muss bei den Beratungsgesprächen nicht anwesend sein.
Wenn medizinische Fragen entstehen, kann eine ärztliche Beratung jedoch sinnvoll sein. Mit Ihrem Einverständnis kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt deshalb in die Versorgungsplanung einbezogen werden.
Nach Abschluss der Beratung können die erstellten Unterlagen ebenfalls mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt besprochen werden. So können medizinische Fragen geklärt werden und Ihre behandelnde Praxis kennt Ihre Wünsche.
Eine ärztliche Unterschrift ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung.
Bin ich danach auf jede mögliche medizinische Situation vorbereitet?
Nein. Niemand kann alle zukünftigen Erkrankungen oder Notfallsituationen vorhersehen.
Ziel der Gesundheitlichen Versorgungsplanung ist deshalb nicht, jede denkbare Situation im Voraus zu regeln. Vielmehr geht es darum, herauszufinden und festzuhalten, was Ihnen wichtig ist und welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.
Das kann Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und den von Ihnen bevollmächtigten Personen später helfen, Ihren Willen zu kennen und entsprechend zu handeln.
Was passiert mit den Unterlagen, die während der Beratung entstehen?
Die Unterlagen dokumentieren Ihre persönlichen Wünsche und Entscheidungen. Sie erhalten die für Sie bestimmten Dokumente.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass relevante Unterlagen im Ernstfall schnell gefunden werden können. Deshalb besprechen wir mit Ihnen, welche Dokumente in unserer Einrichtung hinterlegt werden und wer darauf zugreifen kann. So können Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie diese selbst nicht mehr äußern können.
Was ist, wenn ich meine Meinung später ändere?
Sie können Ihre Entscheidungen jederzeit ändern.
Solange Sie selbst einwilligungsfähig sind, können Sie frühere Festlegungen anpassen oder widerrufen. Deshalb verstehen wir die Gesundheitliche Versorgungsplanung nicht als einmalige Entscheidung, sondern als Prozess.
Gerade wenn sich Ihre gesundheitliche oder persönliche Situation verändert, kann es sinnvoll sein, Ihre bisherigen Wünsche noch einmal gemeinsam anzuschauen.
Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe oder meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann?
Auch ohne Patientenverfügung wird versucht, eine medizinische Entscheidung entsprechend Ihrem Willen zu treffen.
Können Sie selbst nicht mehr entscheiden, wird zunächst geprüft, ob frühere Behandlungswünsche oder andere Äußerungen von Ihnen bekannt sind. Liegt keine passende Patientenverfügung vor, muss Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dabei werden beispielsweise frühere Äußerungen sowie Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Überzeugungen berücksichtigt.
Eine bevollmächtigte Person oder eine rechtliche Betreuung vertritt dabei Ihren Willen und bespricht die notwendigen Entscheidungen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
In einer akuten Notfallsituation kann allerdings nur wenig Zeit für solche Klärungen bleiben. Sind Ihre Wünsche bereits besprochen und gut dokumentiert, gibt dies den beteiligten Personen Orientierung und kann auch Ihre Angehörigen entlasten.
Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?
Wenn Sie in einer Patientenverfügung konkrete Entscheidungen für bestimmte Untersuchungen oder medizinische Behandlungen festgelegt haben und diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, sind diese für die weitere Behandlung maßgeblich.
Deshalb ist es wichtig, die eigenen Wünsche möglichst konkret und nachvollziehbar zu beschreiben. Die Gesundheitliche Versorgungsplanung unterstützt Sie dabei, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und Ihre Entscheidungen verständlich zu dokumentieren.
