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Psychosoziale Prozessbegleitung

Mit besonderer Ausrichtung auf die Begleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung und richtet sich an Menschen, die durch ein traumatisches Erlebnis, wie zum Beispiel ein Gewaltverbrechen, häusliche Gewalt oder schwere Unfälle, stark belastet sind. Sie richtet sich an Menschen, die Opfer einer Straftat wurden und die vor Gericht aussagen müssen. Sie kann aber darüber hinaus auch für deren Angehörige und andere Nahestehende genutzt werden.

Die Unterstützung kann in jedem Stadium des Strafverfahrens begonnen werden, also auch schon vor Anzeigeerstattung und kann nach Beendigung des Strafverfahrens bei Bedarf weitergeführt werden. Sie ersetzt nicht die Aufgabe von Anwält*innen, sondern ist ein zusätzliches Angebot.

Wir bieten Ihnen qualifizierte Betreuung und Informationen an und helfen Ihnen, die Belastungen, die durch die Straftat und das Strafverfahren entstehen können, zu minimieren.

Nach welchen Grundsätzen arbeitet die psychosoziale Prozessbegleitung?

Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige und verletzte Opfer einer Straftat. Das Angebot ist kostenfrei. Es werden keine Gespräche über die zugrundeliegende Straftat geführt. Das Angebot ersetzt keine Rechtsberatung und/oder Therapie.

An wen richtet sich psychosoziale Prozessbegleitung?

Das Angebot richtet sich an Verletzte von schweren Straftaten und Angehörige sowie an Personen, die infolge einer Straftat unter besonderen Belastungen leiden.

Was leistet die psychosoziale Prozessbegleitung?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung bietet qualifizierte Hilfestellung in allen Lebensbereichen, die in Folge der Straftat beeinträchtigt worden sind. Sie erhalten ausführliche Information über das Ermittlungs- und Strafverfahren, Aufklärung über die Rechte und Pflichten als Zeugin oder Zeuge und Begleitung zur Aussage vor Gericht.

Wir helfen bei der Vermittlung an andere Fachkräfte bei Bedarf, wie z. B. Ärzt*innen oder Psychotherapeutinnen und bieten einen vertrauten Rahmen zur Besprechung von Fragen und Unsicherheiten.

Welche Form der Unterstützung in Ihrer ganz individuellen Situation geeignet ist, entscheidet die psychosoziale Prozessbegleiterin oder der psychosoziale Prozessbegleiter mit Ihnen gemeinsam im Einzelfall.

Wer bietet psychosoziale Prozessbegleitung an?

Die psychosoziale Prozessbegleitung wird von besonders ausgebildeten Fachkräften angeboten. Um das Angebot durchführen zu können, benötigen alle Fachkräfte eine staatliche Anerkennung des Landes Niedersachsen.

Unser Flyer als Download.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

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