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Anlaufstelle für Straffällige

Wer sich entscheidet, künftig ein Leben in Straffreiheit zu führen, benötigt dabei Unterstützung. Wir kümmern uns mit einem umfangreichen Hilfeangebot um die Probleme, die diesem Ziel entgegenstehen. Bei allen Fragen rund um Haftvermeidung, Inhaftierung und Haftentlassung sind wir kompetente Ansprechpartner. Wir sind vor Ort gut vernetzt: Da wo weitergehende Hilfen notwendig sind, vermitteln wir Ihnen gezielte Angebote.

Die Hilfe der Anlaufstellen orientiert sich dabei an folgenden Grundsätzen:

  • die Kontakte sind freiwillig
  • alle Inhalte werden vertraulich behandelt
  • die Hilfe setzt so früh wie möglich ein und wird solange wie nötig angeboten

Flyer Anlaufstelle für Straffällige (als Download).

Beratung und Begleitung

Straffälligkeit hat viele Ursachen - und Auswirkungen in allen Lebensbereichen. Wohnen, Arbeit und Finanzen gehören zu den existenziellen Themen. Die Mitarbeitenden der Anlaufstelle beraten und betreuen straffällige gewordenen Menschen, Gefährdete und auch deren Angehörige: 

  • Beratung über Ansprüche auf Sozialleistungen
  • Hilfe bei der Finanzplanung und Geldverwaltung
  • Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
  • Hilfe bei der Regulierung und dem Abbau von Schulden
  • Hilfe bei individuellen, persönlichen Problemen (z.B. Suchtprobleme, Beziehungskonflikte und andere Lebensfragen)

Wir leiten durch Beratungsgespräche positive Veränderungen ein . 

So wirken wir erneuter Straffälligkeit entgegen!

Haftvermeidung

Die Anlaufstelle für Straffällige initiiert Maßnahmen und Projekte zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen und Untersuchungshaft. In Fällen, in denen eine Inhaftierung nicht nötig ist, trägt sie damit zur Haftvermeidung bei. 

Geldverwaltung statt Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Kann ein Verurteilter eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen, tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dies führt dazu, dass Menschen teure Haftplätze belegen, deren Inhaftierung eigentlich gar nicht beabsichtigt und erforderlich ist.

Für nicht einbringliche Geldstrafen bietet die Anlaufstelle für Straffällige ein Programm zur Ratenzahlung an. Die vereinbarten Beträge werden im Rahmen eines verbindlichen Tilgungsverfahrens verlässlich an die jeweiligen Staatsanwaltschaften überwiesen. 

Durch die Abwendung der Vollstreckung werden hohe Haftkosten reduziert.

Vermeidung der Untersuchungshaft
In bestimmten Fällen kann der Haftrichter unter Auflagen auf den Vollzug der Untersuchungshaft verzichten. Die Aufnahme in eine unserer Wohngemeinschaften für Haftentlassene kann in Einzelfällen diese Möglichkeit bieten. Hier steht neben qualifizierten Unterstützungsangeboten eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung. 

Flyer Geldverwaltung statt Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (als Download).

Weitere Informationen unter: http://www.die-anlaufstellen.de/was-wir-tun/haftvermeidung.html

Entlassungsvorbereitung

Damit Menschen nach einer Inhaftierung wieder Fuß fassen und ein straffreies Leben führen können, spielt die rechtzeitige und gründliche Vorbereitung der Haftentlassung eine besondere Rolle. Gerade die ersten Wochen danach bergen eine große Gefährdung für erneute Straffälligkeit, wenn die existenziellen Grundlagen nicht geklärt sind.

Regelmäßig suchen wir die Justizvollzugsanstalten (JVA) in unserem Einzugsbereich zur Entlassungsvorbereitung auf und stehen dort für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. 

Hierzu gehören die Anstalten und Abteilungen 

  • JVA Vechta Jungtätervollzug
  • JVA für Frauen Vechta
  • JVA Meppen 
  • JVA Lingen Hauptanstalt
  • JVA Lingen Abteilung Groß-Hesepe
  • JVA Lingen Abteilung Damaschke 
  • JVA Lingen Abteilung Osnabrück (Freigängerhaus und U-Haft)

Für die Entlassungsvorbereitung ist es von Vorteil, wenn Inhaftierte spätestens drei bis sechs Monate vor der voraussichtlichen Haftentlassung Kontakt zu uns aufnehmen. Vollzugslockerungen - wie Ausgänge oder Hafturlaube - ermöglichen persönliche Gespräche in der Anlaufstelle, ein Probewohnen in unserem Wohnprojekt und die Vorbereitungen von Antragstellungen.

Kontakt

Inga Heinrichs 
Telefon 0541 76018-956
inga.heinrichs@remove-this.dw-osl.de

Yvonne Klein-Helmkamp 
Telefon 0541 76018-954
​​​​​​​yvonne.klein-helmkamp@remove-this.dw-osl.de​​​​​​​

Übergangsmanagement

Zusammenarbeit optimieren - Gemeinsam den Rückfall verhindern

Strafvollzug (JVA), Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) und Anlaufstellen für Straffällige (AST) haben an sämtlichen Standorten von Justizvollzugseinrichtungen Kooperationsvereinbarungen zum Übergangsmanagement abgeschlossen. Diese unterstützen die effektive Zusammenarbeit und die gezielte und strukturierte Begleitung der Straffälligen. Inhaftierte sollen so früh wie möglich auf die Zeit nach der Inhaftierung vorbereitet werden, damit sie künftig ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten führen können. 

Kooperationspartner der Anlaufstelle Osnabrück sind der Jungtätervollzug und die JVA für Frauen in Vechta, der AJSD Oldenburg und die AST Delmenhorst sowie die JVA Lingen mit den Abteilungen in Osnabrück, der AJSD Osnabrück und die AST Lingen. 

Zur Weiterentwicklung des Übergangsmanagements in Niedersachsen finden regelmäßig Kooperationstreffen und Fachtagungen als Praxis-Workshops statt. Sie dienen ebenfalls dem kollegialen Austausch und der Fortbildung der kooperierenden Dienste.

Weitere Informationen unter: http://www.die-anlaufstellen.de/uebergangsmanagement.html

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