Angebote und Leistungen
Angebote und Leistungen
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Betreuung kranker und pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung.
Unsere Angebote und Leistungen:
- Beratung
- Pflegeberatung nach den Vorgaben der Pflegeversicherung sowie Schulungen am Bett
- Grund- und Behandlungspflege
- Qualifiziertes Wundmanagement
- Sterbebegleitung und spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- Betreuung von Demenzerkrankten (zu Hause als Einzelbetreuung)
- Begleitung und Unterstützung pflegender Angehöriger
- Verhinderungspflege auch stundenweise
- Vermittlung von:
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Kurzzeitpflege, stationäre Pflege und Tagespflege
- Besuchsdiensten
- Fußpflege
- Hauswirtschaft
Kosten und Zuschüsse
Pflegebedürftige, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in einen Pflegegrad eingestuft wurden, haben die Möglichkeit, die erforderlichen Pflegetätigkeiten durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen (Sachleistungen). Der Pflegedienst rechnet bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab, verbleibende Restbeträge werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Alternativ können Pflegebedürftige aber auch die Pflege durch eigene Pflegepersonen, z.B. Angehörige durchführen lassen und bekommen dafür Geldleistungen. Neben der Wahl zwischen Geld- und Sachleistungen können Pflegebedürftige auch die sog. Kombinationsleistung wählen.
Es gibt fünf Pflegegrade, je nach Pflegegrad werden unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse übernommen. Selbstverständlich bieten wir unseren Patienten und deren Angehörigen weitere unterstützende und entlastende Leistungen an. Bitte setzen Sie sich für eine vollständige und differenzierte Auflistung der verfügbaren Leistungen mit uns in Verbindung.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen, haben Pflegebedürftige Anspruch auf sog. Verhinderungspflege(bis zu einem Betrag von 1.612 € im Jahr). Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen. Sie wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Der Antrag kann jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres erfolgen und sollte sich auf das ganze Jahr beziehen.
Zusätzlich besteht für alle Pflegebedürftigen auch ein Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung (bis zu einem Betrag von 1.612 € im Jahr). Wird die Kurzzeitpflege nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommen, kann die Hälfte der Summe (also bis 806,- €) für Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Wir beraten Sie gerne über die unterschiedlichen Leistungen, die wir für Sie individuell zusammenstellen können und die jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie.