Schwangerenkonfliktberatung
Bei einer ungewollten Schwangerschaft oder aufgrund schwieriger Lebensumstände stellt sich manchmal die Frage, ob eine Schwangerschaft fortgesetzt werden soll. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation für Beratung zur Verfügung und stehen unter Schweigepflicht. Sie können bei dieser Beratung auch anonym bleiben.
Wir beraten Sie ergebnisoffen und bieten Ihnen im Gespräch die Gelegenheit, sich mit der Situation offen und ehrlich auseinanderzusetzen. Die Beratung soll Ihnen helfen, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle mit qualifizierten Mitarbeiterinnen, die eine Beratungsbescheinigung bei Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB ausstellt. Wir nehmen uns Zeit für Sie, wenn nach einem Abbruch belastende
Gedanken und Gefühle auftreten. Sie haben bei uns die Möglichkeit, diese Gefühle ernst zu nehmen, sie auszusprechen und ihnen Raum zu geben.
Wenn Sie sich vorab zum Thema Schwangerschaftsabbruch informieren möchten, klicken Sie hier.
Wir begleiten Sie in dieser schwierigen Zeit.
Für Anfragen und Termine wenden Sie sich gerne an unsere angegebenen Kontaktdaten.