Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen in Nordrhein-Westfalen

Beschäftigungsförderung: Der Bildungsscheck

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten? 
Beschäftigte in Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten, die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben oder in einer Arbeitsstätte in NRW beschäftigt sind. Ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst. 

Wie kann gefördert werden?
Nach einer Beratung in einer der mehr als 200 Beratungsstellen in NRW können Interessierte oder Betriebe dort Bildungsschecks erhalten. 

Wie hoch ist die Förderung? 
Bis zu 50 Prozent der Teilnehmer- und Prüfungsgebühren, maximal  500 €. 

Wo erhalte ich nähere Informationen? 
Info unter: www.bildungsscheck.nrw.de  und www.mags.nrw.de

"WeGebAU" für Arbeitnehmer ab 45 Jahren

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Programm "WeGebAU" zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren aufgelegt. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. 

Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Kuratorium Deutsche Altershilfe

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zahlt Zuschüsse von bis zu 20,00 € je Teilnehmer und Tag und unterstützt bestimmte Projekte. 

Informationen unter: www.kda.de 

Zurück zum Seitenanfang