Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Der Arbeitgeber ist gemäß §167 Abs 2. SGB IX dazu verpflichtet, allen Beschäftigten ein BEM anzubieten. Anspruch auf ein BEM haben alle Mitarbeiter*innen, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tage ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Hierfür ist ein strukturiertes Vorgehen mit klar festgelegten Prozessen wichtig.
Mit unseren Beratungs-, Durchführungs- und Schulungsangeboten unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Einführung und fallbezogenen Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und tragen somit zur Senkung der Folgekosten bei.