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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Der Arbeitgeber ist gemäß §167 Abs 2. SGB IX dazu verpflichtet, allen Beschäftigten ein BEM anzubieten. Anspruch auf ein BEM haben alle Mitarbeiter*innen, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tage ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Hierfür ist ein strukturiertes Vorgehen mit klar festgelegten Prozessen wichtig.

Mit unseren Beratungs-, Durchführungs- und Schulungsangeboten unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Einführung und fallbezogenen Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und tragen somit zur Senkung der Folgekosten bei.

Sie möchten Ihr Fallmanagement ganz oder in Teilen ausgliedern und auf einen Dienstleister zurückgreifen?
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