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Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen in Niedersachsen

Informationen zum Landesfördergeld (IWIN) für Weiterbildungen

Was wird gefördert? 

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung bei der

  • Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen
  • Vermittlung von methodischen Kenntnissen
  • Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf

Ein Tagesseminar kann nur dann gefördert werden, wenn nachweislich bei der Weiterbildungseinrichtung zu dem Themenkomplex mindestens drei Tagesseminare besucht werden.

Wer kann einen Antrag stellen? 

Eine Förderung erhalten Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinn der der Definition der Europäischen Kommission sind. KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern; Kleinunternehmen haben – außer des Betriebsinhabers – weniger als 50 Beschäftigte.

Wer beantwortet Ihre Fragen und hilft bei der Antragstellung? 

BUS GmbH 
Bramscher Straße 134 – 136 
49088 Osnabrück 
www.bus-gmbh.de 

Frau Zivotic, 0541 6929-727 (Antragstellung, weitere Infos)
zivotic@remove-this.bus-gmbh.de

Herr Neumann, 0541 6929-737 (Beratung)
neumann@remove-this.bus-gmbh.de

IHK Osnabrück-Emsland
Neuer Graben 38 
49074 Osnabrück 
www.osnabrueck.ihk24.de 

Frau Susanne Große-Kettler, 0541 353-496
grosse-kettler@remove-this.osnabrueck.ihk.de​​​​​​​

"WeGebAU" für Arbeitnehmer ab 45 Jahren

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Programm "WeGebAU" zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren aufgelegt. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. 

Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Kuratorium Deutsche Altershilfe

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zahlt Zuschüsse von bis zu 20,00 € je Teilnehmer und Tag und unterstützt bestimmte Projekte. 

Informationen unter: www.kda.de 

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