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Schwerbehindertenvertretung

  • Manfred Poscher 
  • Vertrauensperson für Schwerbehinderte in der DW OSL
  • Gesamt-Schwerbehindertenvertretung
  • Lotter Straße 4, 49078 Osnabrück 
  • Telefon 01577 7928379
  • sbv@remove-this.diakonie-os.de

Die Gesamt- Schwerbehindertenvertretung, kurz G- SBV, vertritt die Interessen schwerbehinderter Menschen in den jeweiligen Betrieben und fördert darüber hinaus die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststellen. Die gewählte Vertrauensperson der DW OSL übernimmt die Aufgabe einer Gesamt-Schwerbehindertenvertretung (52a Abs. 2 MVG EKD).

Die erste Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist die persönliche Hilfe

Jede Erkrankung kann aufgrund ihrer Auswirkungen zu einer Behinderung (GdB 20 bis 40) oder einer Schwerbehinderung (GdB 50 bis 100) werden. Wer z. B. unter Rheuma, Arthrosen, Krampfadern, Depression oder Wirbelsäulenproblemen leidet, kann einen Antrag vom örtlichen Versorgungsamt des Wohnsitzes stellen. Dasselbe gilt für Herzerkrankungen, Durchblutungsstörung, Migräne, Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes und anderen Gesundheitsstörungen.

Sie bietet allen Beschäftigten eine Unterstützung bei Anträgen auf die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) sowie bei Anträgen auf Gleichstellung. Dasselbe gilt für Widersprüchen und Klageverfahren.

Die gewählte Vertrauensperson unterliegt der Schweigepflicht und berät bzw. vertritt Mitarbeitende auf Wunsch in Schwerbehindertenangelegenheiten. Sie bietet den schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten (Auswahl):

  • Begleitung bei der beruflichen Wiedereingliederung, auch im „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM),
  • Annahme von Anregungen und Beschwerden. Die SBV bespricht und verhandelt diese auf Wunsch mit dem verantwortlichen Arbeitgebervertreter*innen.

Der Anspruch auf eine fähigkeitsgerechte Beschäftigung

Anerkannte schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitsgeber einen Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll einsetzen und entwickeln können. Dieser im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) verbürgte Rechtsanspruch kann gegenüber dem Arbeitgeber verschiedene Wirkungen entfalten auf die:

  • Einrichtung und Unterhaltung der Tätigkeitsstätte
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Ausstattung der Arbeitsplätze mit erforderlichen Hilfsmitteln
  • Gestaltung des Arbeitsumfeldes
  • Arbeitsorganisation und/oder Arbeitszeit.

Die SBV ist verpflichtet ausschließlich die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden zu vertreten. Dabei arbeitet die SBV mit der jeweiligen Mitarbeitendenvertretung, der Gesamt- Mitarbeitendenvertretung und den Leitungskräften zusammen.

Bei diesen und weiteren Themen/ Anliegen nimmt sich die Schwerbehindertenvertretung gerne Zeit für Ihre Unterstützung.

 

Die zweite Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist die Schaffung weiterer Arbeitsplätze

Die SBV trägt dazu bei, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu ermöglichen. Dazu dient u.a. die Anregung für Qualifizierungsmaßnahmen von schwerbehinderten Beschäftigten. Außerdem trägt die SBV dazu bei, freie Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, bzw. die Arbeitsbedingungen behindertengerecht zu gestalten.

Tätigkeitsfelder der SBV im Überblick

  • Die (schwer-)behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten
  • Die Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Erst- oder Folgeantrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX
  • Die Leitungskräfte der Diakonie Osnabrück Stadt und Land beraten
  • In Konfliktsituationen vermitteln
  • Bei Stellenbesetzungen mitwirken
  • Mitwirken bei der betrieblichen Prävention (auch Arbeitssicherheit)
  • Mitwirkung im Kündigungsschutz
  • Mitarbeit an Inklusionsvereinbarungen
  • Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einberufen
  • Teilnahme an Sitzungen und Ausschüssen (insbesondere Mitarbeitervertretung, Gesamt-Mitarbeitervertretung)

 

Rechte der Schwerbehindertenvertretung

  • Initiativrecht für (präventive) Maßnahmen
  • Recht auf Unterrichtung durch die Leitungskräfte der Diakonie Osnabrück Stadt und Land
  • Teilnahmerecht an Sitzungen
  • Teilnahmerecht an Mitarbeiterversammlungen
  • Recht auf Beratung über die Besetzung von Stellen

 

Durchsetzungsstrategien

  • Aussetzen von Beschlüssen der Mitarbeitendenvertretungen
  • Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Anzeige bei der Regionaldirektorin der Bundesagentur für Arbeit

 

Rechte und Pflichten der Vertrauensperson

  • Freistellung / Ehrenamt während der SBV Tätigkeit
  • Teilnahme an Bildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Kündigungsschutz

 

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