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Angebote

Berufliches Einzelcoaching

Ihre Möglichkeiten

Berufliches Einzelcoaching bietet Ihnen die Möglichkeit:

  • bisherige Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche abzubauen,
  • neue Perspektiven zu entwickeln,
  • eigene Stärken zu entdecken,
  • bei Bedarf einen schnellen Kontakt zu anderen Fachrichtungen herzustellen,
  • sich über verschiedene Betriebspraktika auszuprobieren.

Unsere Unterstützung

Berufliches Einzelcoaching unterstützt Sie bei:

  • der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen,
  • der aktiven Stellensuche,
  • Kontakt zu möglichen Arbeitgebern,
  • der Bewältigung von Alltagsproblemen,
  • der Arbeitsaufnahme und während Ihrer Probezeit.

Ablauf

Berufliches Einzelcoaching läuft wie folgt ab:

  • Sie sind arbeitslos und erhalten Leistungen nach dem SGB II
  • Die Maßnahme dauert sechs Monate. Die Termine finden in der Regel zweimal wöchentlich statt.
  • Wir arbeiten mit Ihnen an den Zielen, die gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin / Ihrem Arbeitsvermittler abgestimmt wurden.

 

Anlaufstellen

1.    Stadt Osnabrück / Jobcenter Osnabrück
Für das berufliche Einzelcoaching benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2,5 SGB III. Die Gutscheine werden von den zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters Osnabrück ausgestellt. Die Maßnahmennummer für dieses Angebot lautet AZM 19 0724/5.

2.    Landkreis Osnabrück / MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück
Das Einzelcoaching erfolgt in Kooperation mit der MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück und ist eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler.

Berufliches Einzelcoaching: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Ihre Möglichkeiten

Die Maßnahme bietet Ihnen die Möglichkeit:

  • bisherige Schwierigkeiten bei der Arbeit abzubauen,
  • neue Stabilität in der beruflichen Situation,
  • eigene Stärken zu entdecken,
  • bei Bedarf einen schnellen Kontakt zu unterstützenden Beratungsangeboten (z.B. Schuldnerberatung, Familienberatung) herzustellen.

Unsere Unterstützung

Die Maßnahmne unterstützt Sie bei

  • Kontakt zu Vorgesetzten und Kolleg*innen,
  • der Bewältigung von Alltagsproblemen,
  • der Arbeitsaufnahme und während Ihrer Probezeit.

Ablauf

Die Maßnahme läuft wie folgt ab: 

  • Sie haben eine neue Beschäftigung aufgenommen, haben vorher Leistungen nach dem SGB II erhalten und haben noch Unterstützungsbedarf.
  • Die Maßnahme dauert sechs Monate. Die termine finden nach individueller Absprache statt. 
  • Wir arbeiten mit Ihnen an den Zielen, die gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit dem Arbeitgeber abgestimmt wurden. 

 

Anlaufstellen

1.    Stadt Osnabrück / Jobcenter Osnabrück
Für das berufliche Einzelcoaching benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2,5 SGB III. Die Gutscheine werden von den zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters Osnabrück ausgestellt. Die Maßnahmennummer für dieses Angebot lautet AZM 19 0724/5.

2.    Landkreis Osnabrück / MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück
Das Einzelcoaching erfolgt in Kooperation mit der MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück und ist eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler.

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