Angebote
Ihre Möglichkeiten
Berufliches Einzelcoaching bietet Ihnen die Möglichkeit:
- bisherige Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche abzubauen,
- neue Perspektiven zu entwickeln,
- eigene Stärken zu entdecken,
- bei Bedarf einen schnellen Kontakt zu anderen Fachrichtungen herzustellen,
- sich über verschiedene Betriebspraktika auszuprobieren.
Unsere Unterstützung
Berufliches Einzelcoaching unterstützt Sie bei:
- der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen,
- der aktiven Stellensuche,
- Kontakt zu möglichen Arbeitgebern,
- der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- der Arbeitsaufnahme und während Ihrer Probezeit.
Ablauf
Berufliches Einzelcoaching läuft wie folgt ab:
- Sie sind arbeitslos und erhalten Leistungen nach dem SGB II
- Die Maßnahme dauert sechs Monate. Die Termine finden in der Regel zweimal wöchentlich statt.
- Wir arbeiten mit Ihnen an den Zielen, die gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin / Ihrem Arbeitsvermittler abgestimmt wurden.
Anlaufstellen
1. Stadt Osnabrück / Jobcenter Osnabrück
Für das berufliche Einzelcoaching benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2,5 SGB III. Die Gutscheine werden von den zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters Osnabrück ausgestellt. Die Maßnahmennummer für dieses Angebot lautet AZM 19 0724/5.
2. Landkreis Osnabrück / MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück
Das Einzelcoaching erfolgt in Kooperation mit der MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück und ist eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler.
Ihre Möglichkeiten
Unsere Unterstützung
Die Maßnahmne unterstützt Sie bei
- Kontakt zu Vorgesetzten und Kolleg*innen,
- der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- der Arbeitsaufnahme und während Ihrer Probezeit.
Ablauf
Die Maßnahme läuft wie folgt ab:
- Sie haben eine neue Beschäftigung aufgenommen, haben vorher Leistungen nach dem SGB II erhalten und haben noch Unterstützungsbedarf.
- Die Maßnahme dauert sechs Monate. Die termine finden nach individueller Absprache statt.
- Wir arbeiten mit Ihnen an den Zielen, die gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit dem Arbeitgeber abgestimmt wurden.
Anlaufstellen
1. Stadt Osnabrück / Jobcenter Osnabrück
Für das berufliche Einzelcoaching benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2,5 SGB III. Die Gutscheine werden von den zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters Osnabrück ausgestellt. Die Maßnahmennummer für dieses Angebot lautet AZM 19 0724/5.
2. Landkreis Osnabrück / MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück
Das Einzelcoaching erfolgt in Kooperation mit der MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück und ist eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler.
