Ambulante/teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Der Begriff "Hilfen zur Erziehung" ist eine Überschrift im achten Abschnitt des Sozialgesetzbuches und umfasst eine Vielzahl von Hilfearten, die Familien beantragen können, um bei individuellen Problemen im Bereich der Erziehung eine passende Unterstützung zu erhalten. Die Finanzierung und Genehmigung der jeweiligen Maßnahme erfolgt durch das örtlich zuständige Jugendamt. Bei ambulanten und teilstationären Hilfen liegt das Ziel darin, Familien so zu unterstützen, dass bestehende Probleme gelöst werden und ein dauerhaftes Zusammenleben der Familie gesichert wird.