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Angebote und Leistungen des Eltern-Kind-Hauses

Leben im Eltern-Kind-Haus – Hilfe für Mutter/Vater und Kind

Das Angebot des Eltern-Kind-Hauses richtet sich an Schwangere oder alleinerziehende Mütter/ Väter (in der Regel) ab 16 Jahren mit einem oder zwei Kindern. Das jüngste Kind muss dabei unter sechs Jahren alt sein. Es handelt sich um eine gemeinsame Wohnform im Sinne des §19 SGB VIII.

Durch die traumapädagogische Fachberatung und die intensive Betreuung (verhältnis 1:2) können Familien aufgenommen werden, die eine intensive, tagesstrukturierende Hilfe benötigen. 

Manchmal stehen werdende Mütter/ Väter oder Eltern nach der Geburt eines Kindes vor einem Berg von Problemen und wissen nicht, wie es weiter gehen soll. Probleme können vielfältig sein, z.B.: Trennung vom Partner, Suchtprobleme, Geldsorgen, psychische Probleme, Verwahrlosung der Wohnung oder die Tatsache, dass Menschen in ihrer Herkunftsfamilie wenig Stärkendes erfahren haben und noch auf dem Weg sind, erwachsen zu werden. 
Alles zusammen kann die Existenz der Familie und das Wohl des Kindes gefährden. Im Eltern-Kind-Haus soll gelernt werden, das Leben neu und selber zu gestalten.

Die Hilfe richtet sich sowohl an die Elternteile, als auch an die Kinder. Die Eltern(-teile) werden individuell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt mit dem Ziel der Übernahme von Eigenverantwortung und Verantwortung für ihre Familie. Für die Kinder wird mit vielen flankierenden Hilfen, Entlastungsangeboten, Kindergruppen und Kontrollen dafür gesorgt, dass das Kindeswohl gesichert ist.

Wenn Sie selber auf der Suche nach einer passenden Einrichtung sind…

…befinden Sie sich wahrscheinlich in einer sehr schwierigen Lebenssituation. Sie erwarten ein Kind und wissen nicht, wie Sie alles schaffen sollen oder haben bereits ein Kind und alles wächst Ihnen über den Kopf.

Vielleicht suchen Sie auch gar nicht freiwillig nach einer Einrichtung, sondern andere Stellen wie das Jugendamt haben Ihnen den Auftrag gegeben.

Dann werden Sie skeptisch sein und viele Bedenken haben. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin. Wir beschreiben ausführlich unsere Arbeitsweise und Sie erfahren genau, womit Sie vor einer Aufnahme einverstanden sein müssen und bekommen eine Vorstellung davon wie es wäre, in unserer Einrichtung zu leben. Alle Beteiligten, Sie, das unterbringende Jugendamt und wir entscheiden dann, ob wir die richtige Einrichtung sind.

Betreuung und Begleitung im Eltern-Kind-Haus

Im Eltern-Kind-Haus in der Wüste wird jede(r) Mutter/ Vater von zwei festen Ansprechpartnern begleitet. Dabei stehen einmal die Bedürfnisse der Mutter/ des Vaters im Mittelpunkt und einmal die des(r) Kindes(r).

Die Familien bewohnen eine eigene Wohnung und haben ein eigenes Bad und eine Küche. In der ersten Zeit verbringen sie den Vormittag gemeinsam in unserem Wohnküchenbereich. Es findet ein gemeinsames Frühstück statt, die Kinder werden versorgt. Es wird gespielt das Mittagessen geplant und gemeinsam zubereitet.
Der Nachmittag wird individuell gestaltet. Wie lange diese Betreuungsphase dauert, wird in der Hilfeplanung entschieden.

Die sozialpädagogische Betreuung der Mütter/ Väter findet statt in regelmäßigen, verbindlichen Beratungsgesprächen, intensiver praktischer Begleitung und Training in verschiedenen Alltagssituationen und Gruppenarbeiten. Grundlage für einen positiven Entwicklungsprozess ist der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zur Bezugsbetreuerin, welche die feste Ansprechpartnerin in allen Fragen für die Mutter/ den Vater ist. Außerdem ist es unser Ziel, dass das Eltern-Kind-Haus ein Zuhause auf Zeit für die Familien wird, damit die angestrebten Veränderungen möglich sind.

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Für die Persönlichkeitsentwicklung werden eigene Stärken (emotionale und soziale Ressourcen) herausgearbeitet und genutzt. Die Selbstwahrnehmung soll geschult und das Selbstwertgefühl gestärkt werden. Grundlage für unsere Betreuung ist eine systemische Haltung. Wir wenden u.a. systemische Methoden, Video-Home-Training und Marte Meo an. Die Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenssituation, den Beziehungen zu Angehörigen oder dem Partner (Kindesvater/ -mutter), mit der eigenen Lebensgeschichte, aber auch den Beziehungen in der Einrichtung und daraus entstehenden Konflikten wird gefördert. Das Erkennen und Reflektieren von Ursachen für Probleme, die Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben und die Entwicklung von Entscheidungsfähigkeit soll hierdurch ermöglicht werden.

Es besteht die Möglichkeit zu einer Traumapädagogische Beratung. 

Das Team wird von dieser fachkraft ebenfalls unterstützt und beraten.

Darüber hinaus wird je nach Bedarf an andere spezielle Hilfen vermittelt wie: Psychotherapeuten, Suchtberatung, ergänzende Erziehungsberatung, Schuldnerberatung etc.

Zur Bewältigung des Alltags wird nach den ersten Monaten mit der Familie ein angemessener Tagesablauf entwickelt und trainiert. Wenn notwendig, wird Unterstützung bei der Geldeinteilung und der Organisation des Haushalts (Putzen, Kochen, Waschen, Einkaufen) geleistet. Wir begleiten zu Behördengängen und Arztbesuchen. Die Intensität der Hilfe und Unterstützung hängt vom Bedarf ab und wird individuell entwickelt.

Zur Existenzsicherung wird an der schulischen oder beruflichen Perspektive gearbeitet. Bei der Suche nach einer angemessenen Kinderbetreuung werden die Elternteile unterstützt.

Sollte die Stabilisierung, Verselbständigung und Eigenverantwortung nicht in einem für das Kind zumutbaren Zeitraum erreichbar sein, werden evtl. notwendige Schritte mit den Elternteilen unter Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes geklärt. Dabei kann es auch um eine Fremdunterbringung des Kindes/ der Kinder gehen.

Begleitung der Mütter und Väter mit ihren Kindern

Die Kinder werden täglich zu festen Zeiten in einer Kindergruppe betreut und gefördert. Darüber hinaus ist je nach Bedarf zusätzliche Betreuung möglich.

Jede Teilfamilie arbeitet mit einer festen Bezugsbetreuerin zusammen, die für alle Fragen rund ums Kind zuständig ist. Die Mütter/ Väter werden angeleitet zur angemessenen Pflege, Ernährung, Bekleidung, Erziehung und Förderung ihres Kindes/ ihrer Kinder. Das Bindungsverhalten wird gefördert (z.B. intensive Begleitung in den ersten Lebenswochen, Gruppenarbeit, Video-Home-Training, Marte Meo).

Die Elternteile werden bei Arztbesuchen und weitergehenden Förderungen wie Krankengymnastik oder Frühförderung unterstützt. Kinder ab drei Jahren werden in nahegelegene Kindergärten oder Schulen vermittelt, auch hier wird der Austausch der Elternteile mit der Institution unterstützt. Es wird sinnvolle Freizeitbeschäftigung gefördert, zu altersgemäßem Spielen angeregt und die Wohnung kindgerecht gestaltet.

Nachts ist immer eine pädagogische Fachkraft im Haus, um akute Fragen und Probleme bei der Versorgung und Erziehung des Kindes/ der Kinder zu klären, darüber hinaus besteht eine zusätzliche 24 Stunden Rufbereitschaft.

Ziel ist die optimale Versorgung und Förderung der Kinder und die Förderung einer tragfähigen Mutter/ Vater-Kind Beziehung.

Mutter/Vater-Kind-Gruppen

Die Gruppenarbeit ergänzt die Einzelangebote für Elternteile und Kinder. Beispiele sind eine Mutter/ Vater – Kind Spielgruppe, Babymassage, Mutter/ Vater-Kind Schwimmen, Mutter/ Vater-Kind Reiten.
Zur sinnvollen Freizeitgestaltung für Bewohnerinnen, die nicht zur Schule gehen oder Arbeiten gibt es folgende Angebote: eine Kochgruppe, Sportangebote, eine Entspannungsgruppe, eine Kreativgruppe.
Darüber hinaus werden regelmäßig hausinterne Schulungen durchgeführt wie: Elterntraining oder Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen (z.B. Ernährung, Erste Hilfe bei Kindern).

Nachbetreuung in der eigenen Wohnung

Wir bieten nach dem Auszug aus dem stationären Bereich eine Nachbetreuung in der eigenen Wohnung an (Stadt und Landkreis Osnabrück). Rechtsgrundlage ist ebenfalls §19 SGB VIII. Begleitet werden weitere Schritte in Richtung Selbständigkeit.

Dauer der Hilfe

Die Hilfe des Eltern-Kind-Haus findet in enger Absprache mit dem Jugendamt statt (Hilfeplanung). Die Dauer des Aufenthaltes beträgt zwischen ein und zwei Jahren. In Gefährdungssituationen werden die Verfahren nach §8a SBG VIII angewendet.

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