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Gehaltstabelle

Bei uns wirst du nach dem Tarifvertrag der Diakonie in Niedersachsen (TV DN) bezahlt. Wie sich dein monatliches bzw. jährliches Entgelt zusammensetzt, ist auf den ersten Blick gar nicht so einfach zu erkennen.

Dein Tarifgehalt setzt sich zusammen aus:

  • dem Grundentgelt (dem Tabellenentgelt)
  • verschiedenen Zulagen,
  • dienstplanabhängigen Zuschlägen und
  • Sonderzahlungen,

die die Summe auf deinem Konto nochmal deutlich erhöhen können. Bitte beachte, dass sich die angegebenen Beträge immer auf eine Vollzeitbeschäftigung (38,5 Stunden) beziehen und brutto angegeben werden. Angaben zu Nettobeträgen können wir leider nicht machen.

Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag?

Ein Entgelt nach einem Tarifvertrag zu bekommen, bedeutet, dass du dein Gehalt nicht frei verhandeln musst. Es gibt eine fest vorgegebene Entgelttabelle, in die dein Beruf eingeordnet ist. Regelmäßig werden Tarife neu ausgehandelt, so dass du mit regelmäßigen, prozentualen Steigerungen rechnen kannst. Das ist ein großer Vorteil für dich, denn alles läuft ganz automatisch. 

Die Entgelte, die Eingruppierung und auch die Stufenlaufzeiten unterscheiden sich von Tarifvertrag zu Tarifvertrag. So können die Regelungen zum Beispiel im TVöD ganz andere sein. Dein Gehalt steigt automatisch, sobald du genügend Jahre Berufserfahrung gesammelt hast, um in die nächste Stufe aufzusteigen. Du musst also nicht jedes Jahr neu über dein Gehalt verhandeln.

Welcher Stufe werde ich zugeordnet?

Die Einstufung in deine Entgeltstufe richtet sich nach den gesammelten Erfahrungsjahren, die du in dem entsprechenden Beruf nach deiner Ausbildung bzw. für die Tätigkeit, für die du eingestellt wirst, gesammelt hast. Ausbildungszeiten werden dabei nicht berücksichtigt. Wichtig ist, dass du uns dafür die relevanten Arbeitszeugnisse als Nachweis einreichst. Ohne entsprechende Arbeitszeugnisse können wir die gesammelte Berufserfahrung leider nicht anerkennen. 
Die Zuordnung zur Stufe in der jeweiligen Entgeltgruppe geschieht wie folgt:

a) In den Entgeltgruppen E3, E4 und E5

  • Stufe 2 ab dem 6. Tätigkeitsjahr
  • Stufe 3 ab dem 9. Tätigkeitsjahr

b) In den Entgeltgruppen E6 bis E14

  • Stufe 1 bei bis zu zwei Tätigkeitsjahren
  • Stufe 2 ab dem 3. Tätigkeitsjahr
  • Stufe 3 ab dem 6. Tätigkeitsjahr
  • Stufe 4 ab dem 9. Tätigkeitsjahr
  • Stufe 5 ab dem 13. Tätigkeitsjahr
  • Stufe 6 ab dem 16. Tätigkeitsjahr nach 3 Tätigkeitsjahren bei uns in der DIOS in Stufe 5

Pflegefachkräfte und Erzieher*innen der stationären Jugendhilfe starten grundsätzlich in der Stufe 2.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung?

Stand: April 2024
Die Jahressonderzahlung wird im November ausgezahlt. Sie berechnet sich nach deinem Durchschnittsgehalt. Je nach Entgeltgruppe ist sie unterschiedlich hoch:
E12 47,5 %
E9 bis E10 70 %
E6 bis E8a 82 %
E4 bis E5 85 %
E2 90 %

Welche weiteren Zulagen und Zuschläge gibt es?

Kinderzulage je kindergeldberechtigtes Kind 124,70 €
Sonntagszuschlag 25 %
Wochenfeiertag 35 %
Nachtarbeit 20 %

Es gibt noch weitere berufsgruppenbezogene Zulagen, die du weiter unten findest.


Tabellenentgelt je Vollzeit-Stelle

(gültig ab 01.04.2024)

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E14 6.390,03 € 6.765,92 € 7.141,80 € 7.517,68 € 7.705,61 € 7.893,57 €
E13 5.720,33 € 6.056,82 € 6.393,30 € 6.729,80 € 6.898,04 € 7.066,28 €
E12 5.050,59 € 5.347,70 € 5.644,80 € 5.941,89 € 6.090,43 € 6.238,97 €
E10 4.180,00 € 4.425,88 € 4.671,76 € 4.917,64 € 5.040,58 € 5.163,52 €
E9 3.711,22 € 3.929,53 € 4.147,83 € 4.366,14 € 4.475,29 € 4.584,43 €
E8a   3.557,90 € 3.754,83 € 4.090,35 € 4.192,60 € 4.294,86 €
E8 3.245,94 € 3.434,03 € 3.623,84 € 3.814,56 € 3.909,92 € 4.005,29 €
E7 3.155,84 € 3.341,48 € 3.527,12 € 3.712,76 € 3.805,57 € 3.898,39 €
E6 3.065,74 € 3.137,88 € 3.426,41 € 3.606,75 € 3.696,92 € 3.787,09 €
E5 3.052,43 € 3.107,83 € 3.185,53 €      
E4 2.892,05 € 2.992,11 € 3.055,41 €      
E3 2.666,98 € 2.759,49 € 3.055,41 €      
E2 2.407,96 €          

Das verdienst du in der...

Altenhilfe

Je nach Berufserfahrung kannst du mit folgendem Grundgehalt bei einer Vollzeit-Stelle (38,5 Std.) rechnen: 

Pflegefachkräfte (E8) 3.554,03 € bis 4125,29 €
Pflegeassistenten (E5) 3152,43 € bis 3285,53 €
Pflegekräfte (E4) 2977,05 € bis 3140,41 €

Das Grundgehalt setzt sich zusammen aus dem Tabellenentgelt (Pflegefachkräfte starten ab dem 1. Berufserfahrungsjahr direkt in E8 Stufe 2) und einer monatlichen Zulage für Mitarbeiter*innen, die in der Pflege tätig sind. Die Zulage ist abhängig von der Entgeltgruppe und beträgt:

E4 85 €
E5 bis E7 100 €
E8 und E9 120 €

Zudem können je nach Dienstplan und Sonderaufgaben folgende Zulagen hinzukommen:

monatliche Schichtzulagen 35,79 bis 46,02 €
monatliche Zulage für Praxisanleitung 100 €
Vertretungszuschlag für kurzfristiges Einspringen 100 bis 120 €

Kinder- und Jugendhilfe

Je nach Berufserfahrung kannst du mit folgendem Grundgehalt rechnen:

Sozialassistent*in (E6) 3195,74 bis 3917,09 €
Erzieher*innen (E8) in der KiTa / koop. Hort 3375,94 bis 4135,29 €
Erzieher*innen (E8a) in der stationären Kinder- und Jugendhilfe 3687,90 bis 4424,86 €
Sozialarbeiter*innen (E9) in der Kinder- und Jugendhilfe 3891,20 bis 4764,43 €

Das Grundgehalt setzt sich zusammen aus dem Tabellenentgelt und einer monatlichen Zulage. Mitarbeiter*innen des Sozial- und Erziehungsdienstes in der Kinder- und Jugendhilfe in den Entgeltgruppen E4 bis E8a erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 130,00 € pro Monat.

Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Heilpädagog*innen, soweit nicht als Leitung der Einrichtung oder von Einrichtungsteilen tätig, erhalten eine monatliche Zulage zum Tabellenentgelt in Höhe von 180,00 €.

 


Den kompletten TV DN könnt ihr hier sehen


Zu viele Informationen auf einmal?

Keine Sorge, wenn du Fragen zu deiner Gehaltsabrechnung hast, wir helfen dir gerne weiter.

Kontaktiere uns gerne unter personalabteilung@remove-this.diakonie-os.de oder ruf uns an unter +49 (0)541 - 98119-0 

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