Zum Inhalt springen

Recht und Dokumentation in der Betreuungsarbeit

Die Betreuungskraft bewegt sich in ihrem Tätigkeitsfeld in einem rechtlichen Rahmen, der durch verschiedene Gesetze sowie die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes geregelt ist.  In diesem Zusammenhang ist die Dokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht von großer Bedeutung. Hierbei ist die zivilrechtliche von der strafrechtlichen Haftung zu unterscheiden.

In diesem Seminar sollen die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsfeldes der Betreuungskraft sowie des Dokumentationsrechtes vermittelt werden. Die Problematik der Beweislast  im Falle unzureichender Dokumentation sowie die Vermittlung rechtssicherer Formulierungen  sind ebenfalls Inhalt dieses Seminars.

Kurs-Nr. 24.09.03
Gebühr 130,00
Beginn 16.09.2024
Unterrichtsbeginn 9:00 Uhr Uhr
Seminardauer 7
Ort Diakonie-Kolleg Osnabrück, Rheiner Landstraße 147, 49078 Osnabrück
Mindestteilnehmer 12
Seminar Zielgruppe

Betreuungskräfte

Weitere Informationen

Dozentin:

Cornelia Hanke-Kühme
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeits-, Pflege- und Medizinrecht, Dozentin für Fachberufe im Gesundheitswesen

Anmelden
Zurück zum Seitenanfang
Jede Spende hilft