Fortbildung für Betreuungskräfte zum Thema Recht und Dokumentation
Die Betreuungskraft bewegt sich in ihrem Tätigkeitsfeld in einem rechtlichen Rahmen, der durch verschiedene Gesetze sowie die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes geregelt ist. In diesem Zusammenhang ist die Dokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht von großer Bedeutung. Hierbei ist die zivilrechtliche von der strafrechtlichen Haftung zu unterscheiden.
In diesem Seminar sollen die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsfeldes der Betreuungskraft sowie des Dokumentationsrechtes vermittelt werden.
Die Problematik der Beweislast im Falle unzureichender Dokumentation sowie die Vermittlung rechtssicherer Formulierungen sind ebenfalls Inhalt dieses Seminars.
Kurs-Nr. | 24.04.03 |
Gebühr | 130 € |
Beginn | 29.04.2024 |
Unterrichtsbeginn | 9:00 Uhr |
Seminardauer | 7 |
Ort | Diakonie-Kolleg Osnabrück, Rheiner Landstraße 147, 49078 Osnabrück |
Mindestteilnehmer | 12 |
Seminar Zielgruppe | Betreuungskräfte |
Weitere Informationen
Dozentin:
Cornelia Hanke-Kühme
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeits-, Pflege- und Medizinrecht, Dozentin für Fachberufe im Gesundheitswesen