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Zum Scheitern der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in der Altenhilfe

Die diakonischen Träger in Stadt und Landkreis Osnabrück bedauern, dass es nicht zur Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags in der Altenpflege kommen wird. „Damit ist eine große Chance auf Jahre vertan worden“, so Friedemann Pannen, Vorsitzender der Konferenz diakonischer Einrichtungen in Stadt und Landkreis Osnabrück.

Diakonische Träger zahlen nach dem eigenen diakonischen Tarifvertrag schon lange Gehälter, die über dem jetzt mit ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) geschlossenen Tarifvertrag Altenpflege Deutschland liegen. Für ihre Beschäftigten hätte sich nichts geändert. Allerdings für die vielen Beschäftigten anderer, insbesondere privater, Pflegeanbieter wäre vieles besser geworden. 

„Wir hätten es sehr begrüßt, wenn gerade in dieser Zeit der Pandemie ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber verbindlich erklärt worden wäre.“ Das wäre für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Altenpflege, die derzeit nur den Pflegemindestlohn erhalten, ein wichtiges Signal der Anerkennung gewesen. Mit dem Tarifvertrag Altenhilfe Deutschland läge man rund 10% über dem Niveau des jetzigen Pflegemindestlohns. „Wenn man sich vor Augen führt, dass mit dem Pflegemindestlohn Pflegehelferinnen in Vollzeit nach 45 Beschäftigungsjahren nicht einmal einen Rentenanspruch in Höhe der Grundsicherung erhalten, dann ist das ein gesellschaftlicher Skandal“, so Pannen für den Zusammenschluss der diakonischen Träger. 

Die diakonischen Träger zahlen nicht nur bessere Löhne, als der Bundestarifvertrag ausgehandelt hatte. Darüber hinaus erhalten ihre Beschäftigten eine Zusatzversorgung. „Das ist eine betriebliche Altersrente, die wir fest in unserem Tarifvertrag verankert haben“, erläutert Pannen. Damit trage die Diakonie wesentlich zur Vermeidung von Altersarmut unter Pflegekräften bei, die sich gerade jetzt aufopferungsvoll für die zu Pflegenden einsetzen.

Die diakonischen Träger in Stadt und Landkreis Osnabrück sind über ihren Arbeitgeberverband, dem Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN), maßgeblich an der Gründung der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und dem ausgehandelten Tarifvertrag für die Altenpflege beteiligt gewesen. Umso enttäuschender sei nun das Scheitern der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.

Osnabrück, den 02.03.2021

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Friedemann Pannen
Tel. 0541 98119 12
friedemann.pannen@diakonie-os.de 

Die Konferenz der Diakonie in Stadt und Landkreis Osnabrück ist ein Zusammenschluss von ca. 35 diakonischen Trägern der Region. Die Einrichtungen beschäftigen ca. 5.500 Mitarbeitende.
Informationen unter: https://konferenz-diakonie-osnabrueck.wir-e.de
 

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