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Diakonie Osnabrück begrüßt Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht

Osnabrück. Friedemann Pannen, theologischer Geschäftsführer der DIOS – Diakonie Osnabrück Stadt und Land begrüßt das soeben gesprochene Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht:

„Es besteht mit dem Urteil des EuGH endlich Rechtssicherheit in Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts. Das ist gut so", sagt Friedemann Pannen, theologischer Geschäftsführer der Diakonie Osnabrück.

Das Urteil liegt auf der Linie der überarbeiteten Richtlinien der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie. Demnach sind die kirchlichen Arbeitgeber verpflichtet, zu definieren, für welche Berufe und Funktionen in einem Betrieb die Zugehörigkeit zu einer Kirche notwendig ist. „Das darf nicht beliebig sein“, fordert Pannen. „Es muss nachprüfbaren Kriterien standhalten, wenn es nicht diskriminierend sein soll.“

Das Urteil zwinge kirchliche Arbeitgeber dazu, neu und anders darüber nachzudenken, was das Profil kirchlich - diakonischer Arbeit ausmacht. „Es ist auch theologisch nicht zu vertreten, das Profil unserer Arbeit allein an der Kirchenzugehörigkeit der Mitarbeitenden festzumachen.“ Für Pannen hat die soziale Arbeit an sich eine religiöse Dimension, die es christlich zu deuten gilt.

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