Diakonie Osnabrück bedauert, dass Sterbehilfe ungeregelt bleibt.
Zur Diskussion stand am Donnerstag eine Gesetzesinitiative des Abgeordneten Lars Castellucci. Diese sah vor, dass die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe erneut unter Strafe gestellt werde und nur unter strengen Bedingungen erlaubt sein dürfe. Betroffene sollten sich unter anderem mehrfach einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Begutachtung unterziehen, sich zusätzlich ärztlich beraten lassen und erst eine gewisse Zeit nach diesen Schritten den begleiteten Suizid in Anspruch nehmen können. So sollte ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung der Betroffenen beispielsweise durch eine psychische Erkrankung beeinflusst wird.
„Diesen Vorschlag hätten wir als Diakonie gut mitgehen können“, sagt Pannen. Damit wären sowohl die Freiheitsrechte des Einzelnen als auch die Verantwortung des Staates für den Schutz des Lebens in angemessener Weise berücksichtigt worden.
„Jetzt bleibt eine Rechtsunsicherheit. Das spüren auch Mitarbeitende in unseren Einrichtungen.“ Aber auch Angehörige und Betroffene seien verunsichert, weiß Pannen zu berichten. In den 17 Einrichtungen der Altenhilfe der Diakonie Osnabrück werde das Thema kontrovers diskutiert. Vereinzelte Anfragen würden sehr sorgfältig unter Beteiligung von Angehörigen, Palliativmediziner*innen, Seelsorger*innen, psychologischer Beratung, Mitarbeiter*innen usw. beraten. Bislang konnte
der Wunsch nach Sterbehilfe mit Mitteln der palliativen Versorgung beantwortet werden. „In unseren Einrichtungen soll niemand Sorge haben müssen, mit der Frage nach der Berechtigung des Daseins konfrontiert werden zu müssen.“
Der von Renate Künast eingebrachte Gesetzesvorschlag wurde vom Deutschen Bundestag ebenfalls abgelehnt. Danach wäre Sterbehilfe gänzlich straffrei geblieben. Lediglich ein breitgefächertes Beratungsnetz hätte aufgebaut werden müssen. „Dass Sterbehilfe – ähnlich wie der Abbruch von Schwangerschaften – grundsätzlich strafrechtlich geregelt ist, drückt den ethischen Konflikt aus. Das begrüßen wir als Diakonie, denn die Tötung von Leben muss immer ultima ratio bleiben“, argumentiert Pannen.
„Wir setzen uns als Diakonie sehr für die Suizidprävention ein. Wir brauchen als erstes ausreichend Möglichkeiten und Mittel, um vorbeugend tätig werden zu können.“ Mit der Liberalisierung von Sterbehilfe müsse auch der Ausbau des Beratungsnetzes einhergehen, fordert Pannen. In der Telefonseelsorge und in den psychologischen Beratungsstellen der Diakonie Osnabrück könnten Ratsuchende professionelle Unterstützung erhalten.
