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Coronavirus: Auswirkungen auf die Arbeit der Straffälligenhilfe

Die notwendigen Maßnahmen, die zur Bewältigung der aktuellen Epidemie ergriffen werden müssen, erfordern Geduld, gegenseitige Rücksichtnahme und Verzicht. Wir finden die Situation sehr besorgniserregend. Die Auswirkungen machen betroffen und  traurig und wir hoffen, dass die aktuellen Beeinträchtigungen überwunden werden können. Angesichts der immensen Herausforderungen auf das Gesundheitssystem sind wir allen Menschen dankbar, die zur Versorgung und Betreuung aller beitragen – insbesondere sich für Erkrankte und ihr Überleben unermüdlich einsetzen.

Wir können die Auswirkungen auf unsere Arbeit zwar nicht alle absehen – wir sind aber im Rahmen unserer Befugnisse und ebenfalls eingeschränkten Möglichkeiten im Einsatz, um die notwendigen Unterstützungsaufgaben weitestgehend sicherzustellen. 
Gerne geben wir hier einige wichtige Informationen weiter, die helfen mögen einige Fragen zu beantworten:

Haftentlassungen und ihre Vorbereitung müssen auch in Zeiten möglich sein, in denen das öffentliche Leben in bislang unbekannterweise Weise beeinträchtigt wird. Wo bislang allerdings das vertrauliche, persönliche Gespräch selbstverständlich war, müssen vorübergehend Telefongespräche die Verfahren unterstützen. 

Haftvermeidung: Wir sind sehr froh, dass das niedersächsische Justizministerium als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus sehr vorausschauend entschieden hat, dass Verurteilte, die zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten verurteilt wurden, gegenwärtig keine Ladung zum Haftantritt erhalten. Dies gilt zunächst für die Dauer von drei Monaten, soweit nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen. Das Gleiche gilt für Ladungen zum Haftantritt zu einer  Ersatzfreiheitsstrafe.  Auch die Vollstreckung von Jugendarresten wird bis Mitte Juni aufgeschoben. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine sofortige Vollstreckung aus dringenden Gründen zwingend erforderlich ist. 

Können Gefangene noch Besuch erhalten? Nein, leider vorübergehend nicht: Besuche in den Justizvollzugsanstalten sind aktuell nicht gestattet. Das ist für viele sehr belastend. Ausnahmen sollen im Einzelfall möglich sein (z.B. Rechtsanwälte). Laut Mitteilung des Ministeriums sollen Inhaftierte jedoch über die dauerhafte Möglichkeit verfügen, mit Ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahe stehenden Personen zu telefonieren.

Weitere umfangreiche Informationen stellt das Justizministerium auf seiner Webseite zur Verfügung.

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