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Kontaktsperre beeinträchtigt Entlassungsvorbereitung und Beratungsgespräche in den Haftanstalten

Nach wochenlangen erheblichen Begrenzungen der Kontaktmöglichkeiten werden die Einschränkungen langsam reduziert: Die Niedersachsen freuen sich über Bewegungsfreiheit und Begegnung mit anderen Menschen, einige träumen bereits wieder von Urlaub.

Für die Inhaftierten in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten sieht die Realität anders aus. Hier sind Besuche weiterhin nicht möglich, die Isolation belastet Gefangene und ihre Angehörigen. Auch die für die Haftentlassung regelmäßig notwendigen persönlichen Gespräche mit den Anlaufstellen für Straffällige sind fast überall ausgesetzt.

„Freiheit ist ein sehr sensibles Gut – so deutlich wie in den letzten Wochen, haben wir alle das vorher selten gespürt“, sagt Burkhard Teschner, Leiter der Straffälligenhilfe der Diakonie in Osnabrück: „aber sie muss auch gut vorbereitet werden.“ Er appelliert für die dringende Wiederaufnahme der Kontakte mit Inhaftierten, die vor der Entlassung aus der Haft stehen.

Der Strafvollzug sorgt sich, dass Corona-Infektionen in den Gefängnissen auftreten und zu erheblichen Problemen führen. Das ist nachvollziehbar. Risiken bestehen allerdings schon dadurch, dass die im Vollzug beschäftigten und auch die außerhalb der JVA werktätigen Freigänger beim Zugang in die geschlossene Einrichtung das Covid-19-Virus importieren können.

Der Lockdown im Übergangsmanagement ist auf andere Weise riskant: Im persönlichen Kontakt zu den Anlaufstellen wird normalerweise eine stabile von Vertrauen geprägte Betreuungsebene angestrebt. In der Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten der Justiz sollen die existenziellen Rahmenbedingungen für den Neuanfang vorbereitet werden, in zahlreichen Fällen auch die Aufnahme in die betreuten Wohnprojekte der Straffälligenhilfe.

„Die aktuell versagten persönlichen Gespräche fehlen bei der Vorbereitung auf das Leben in Freiheit – das gefährdet die Wiedereingliederung und erhöht die Rückfallgefahr“. Teschner hofft, dass es möglichst zeitnah in allen Vollzugseinrichtungen gelingt, geeignete Besprechungsräume – ausgestattet  mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen – für die  notwendigen Entlassungsvorbereitungen vorzuhalten.

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Burkhard Teschner berichtet im ekn

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