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Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 treten Änderungen des Vormundschafts- sowie Betreuungsrecht in Kraft. Die Reform verfolgt u.a. das Ziel, die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Erfahren Sie in diesem Online-Seminar praxisbezogen die wichtigsten Änderungen im Betreuungsrecht. So können Sie mit den gerichtlich bestellten Betreuern auf Augenhöhe kommunizieren und ggf. die Wünsche und die Rechte Ihrer betroffenen Bewohner/Patienten sichern.

Kurs-Nr. 23.01.02
Gebühr 90,00
Beginn 18.01.2023
Unterrichtsbeginn 14:00 Uhr
Seminardauer 3
Ort Digital über Lernplattform Moodle
Mindestteilnehmer 10

Seminarinhalt

  • Betreuung als letztes mögliche Mittel / Vorrang sozialrechtlicher Hilfen
  • Voraussetzung einer Betreuung
  • Gebot der größtmöglichen Autonomie (Selbstbestimmung und Mitsprache der Betroffenen)
  • Wille und Wünsche der Betroffenen als Betreuungsmaßstab
  • Notvertretung von Ehegatten im Bereich der Gesundheitssorge
  • Eignung des Betreuers
  • Rechte und Pflichten eines Betreuers (persönlicher Kontakt, Auskunftspflicht gegenüber nahen Angehörigen)
  • Sonderregelungen für ehrenamtliche Betreuer und berufliche Betreuer
  • Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche, Vertretungsmacht
  • Einwilligungsvorbehalt
  • Verhinderungsbetreuer / Kontrollbetreuer
  • Beendigung, Aufhebung oder Änderung der Betreuung

Weitere Informationen

Dozentin: Cornelia Hanke-Kühme, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeits-, Pflege- und Medizinrecht, Dozentin für Fachberufe im Gesundheitswesen

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