Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 treten Änderungen des Vormundschafts- sowie Betreuungsrecht in Kraft. Die Reform verfolgt u.a. das Ziel, die Rechtsanwendung zu erleichtern.
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar praxisbezogen die wichtigsten Änderungen im Betreuungsrecht. So können Sie mit den gerichtlich bestellten Betreuern auf Augenhöhe kommunizieren und ggf. die Wünsche und die Rechte Ihrer betroffenen Bewohner/Patienten sichern.
Kurs-Nr. | 23.01.02 |
Gebühr | 90,00 |
Beginn | 18.01.2023 |
Unterrichtsbeginn | 14:00 Uhr |
Seminardauer | 3 |
Ort | Digital über Lernplattform Moodle |
Mindestteilnehmer | 10 |
Seminarinhalt
- Betreuung als letztes mögliche Mittel / Vorrang sozialrechtlicher Hilfen
- Voraussetzung einer Betreuung
- Gebot der größtmöglichen Autonomie (Selbstbestimmung und Mitsprache der Betroffenen)
- Wille und Wünsche der Betroffenen als Betreuungsmaßstab
- Notvertretung von Ehegatten im Bereich der Gesundheitssorge
- Eignung des Betreuers
- Rechte und Pflichten eines Betreuers (persönlicher Kontakt, Auskunftspflicht gegenüber nahen Angehörigen)
- Sonderregelungen für ehrenamtliche Betreuer und berufliche Betreuer
- Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche, Vertretungsmacht
- Einwilligungsvorbehalt
- Verhinderungsbetreuer / Kontrollbetreuer
- Beendigung, Aufhebung oder Änderung der Betreuung
Weitere Informationen
Dozentin: Cornelia Hanke-Kühme, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeits-, Pflege- und Medizinrecht, Dozentin für Fachberufe im Gesundheitswesen