Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Kolloquium: „Assistierter Suizid – Gibt es ein Ja oder Nein?“

Das Osnabrücker Hospiz bietet in Kooperation mit dem Diakonie-Kolleg Osnabrück und weiteren Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens ein Kolloquium zum Thema assistierter Suizid an.

Im Jahr 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht § 217 für verfassungswidrig und begründete dies mit dem Persönlichkeitsrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht umfasst die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei die freiwillige Hilfe Dritter, den sogenannten assistierten Suizid, in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass der Gesetzgeber das Recht hat, Rahmenbedingungen für die Durchführung eines assistierten Suizids zu schaffen. Dies würde das Selbstbestimmungsrecht wahren, Orientierung bieten und potenziellen Missbrauch vorbeugen.

Die derzeit unklare rechtliche Situation in Deutschland sowie das Fehlen ausgewiesener Beratungsstellen führen zu großer Unsicherheit und erfordern eine intensive persönliche wie institutionelle Auseinandersetzung. Mit der Frage „Gibt es ein Ja oder Nein?“ möchte das Osnabrücker Hospiz in Kooperation mit dem Diakonie-Kolleg Osnabrück und weiteren Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens eine Plattform für Diskussion und Auseinandersetzung zum Thema assistierter Suizid bieten.

Diese Thematik soll aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden und anhand von Praxisbeispielen wird sowohl die hospizlich-palliative Begleitung am Lebensende als auch die Begleitung zum assistierten Suizid beleuchtet.

Eine Anmeldung ist über das Osnabrücker Hospiz möglich über folgendem Link.

Zurück zum Seitenanfang